Wenn Alkohol in Lebensmitteln vorkommt, muss das auf der Verpackung in der Zutatenliste stehen. Es ist daher wichtig, sich mit der Inhaltsangabe auf der Verpackung zu beschäftigen. Am besten in der englischen Version (Ingredients), da die britische Lebensmittelverordnung mit der Deklarationspflicht von Alkohol in Lebensmitteln nicht so tolerant umgeht wie die Deutsche. Leider gibt es einige Ausnahmen ohne Kennzeichnung: lose verkaufte Lebensmittel (z. B. Schwarzwälder Kirschtorte beim Bäcker oder Eis), Gerichte in Restaurants und Kantinen.
(z. B. Soßen), flambierte Gerichte oder Obstsalate, Schokoladenprodukte (z. B. Schokoriegel, Pralinen, Ostereier).
Was können Sie tun? Fragen Sie beim Bäcker, in Restaurants, Kliniken oder in Ihrer Kantine kritisch nach, ob Alkohol im Essen enthalten ist. Bieten Sie Kindern oder Alkohol gefährdeten Freunden auch zu Hause keine Lebensmittel an, die alkoholhaltig sind.
Darüber hinaus enthalten bestimmte Lebensmittel einen natürlichen Alkoholgehalt. Dazu gehören z. B. Kefir (der Kefirpilz produziert aus Milchzucker Alkohol), naturtrübe Fruchtsäfte (Hefen können den Fruchtzucker zu Alkohol vergären) oder Essig (Essigsäurebakterien wandeln den Alkohol aus alkoholhaltigen Flüssigkeiten in Essigsäure um). Einige alkoholkranke Menschen sehen in diesen natürlichen geringen Alkoholgehalten keine Rückfallgefahr. Als Gründe werden angegeben:
keine psychologische Verbindung mit Alkoholgenuss,
keine geschmackliche Erinnerung an Alkoholika
keine bewusste Aufnahme, weil der Alkoholgehalt gar nicht bekannt ist.
Viele Betroffene, die auch bei den natürlich alkoholhaltigen Lebensmitteln Rückfälle befürchten, meiden auch diese Lebensmittel.
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