Alkoholfreies Bier - Nein Danke!
Warum?
Nach dem Lebensmittelgesetz müssen nur Getränke mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 Gewichts% als alkoholhaltig gekennzeichnet werden.
Die auf dem Markt erhältlichen “alkoholfreien” Biere enthalten aber zwischen 0,02 und 0,52 Vol% Alkohol. Ein Bier ohne jeden Alkoholgehalt darf sich nicht Bier nennen. Aus diesem Grund heisst ein Malzbier ohne Alkohol auch Malztrunk.
Für Alkoholabhängige und Alkoholgefährdete besteht ein grosses Rückfallrisiko beim Kunsumieren dieser Getränke. Die Gefahr liegt nicht nur im Alkoholgehalt. Ausschlaggebend ist die
psychologische Wirkung, denn “alkoholfreies” Bier
sieht aus wie Bier
schmeckt wie Bier
riecht wie Bier
wird mit anderen Bieren zusammen angeboten
Das Trink-Ritual ist das gleiche,
aber die Erwartung an das Bier wird nicht erfüllt.
Da die Wirkung eines alkoholfreien Biers irgendwann nicht mehr ausreicht, wird wieder zum “echten” Bier gegriffen und schon sitzt der Alkolabhängige oder Alkoholgefährdete in der Falle.
Kontrolliertes Trinken . . .